So wählen Sie
Jede Wählerin und jeder Wähler hat 20 Stimmen für die Gemeinderatswahl zur Verfügung.
Mit dem Kreuz ganz oben für die Wählergemeinschaft Rottershausen erhält jede Kandidatin und jeder Kandidat eine Stimme – die ersten fünf, die doppelt aufgeführt sind, erhalten jeweils zwei Stimmen.
Sie können Ihre 20 Stimmen aber auch individuell verteilen. Dabei können Sie jeder Kandidatin bzw. jedem Kandidaten maximal drei Stimmen geben – auch den doppelt aufgeführten. Tragen Sie dazu die Zahl 1, 2 oder 3 in das Kästchen neben dem Namen ein.
Achtung: Sie dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Stimmen vergeben!